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News des 7. April 2008

Die PC Games Hardware hat die DirectX9- und die Direct3D10-Version von Assassin's Creed gegeneinander antreten lassen, insbesondere unter der Maßgabe, dass die Direct3D10-Version laut dem Spieleentwickler schneller sein soll. Dieses Verhalten war tatsächlich zu beobachten – allerdings nur bei minimalen Details, bei maximalen Details war auf einer GeForce 8800 Ultra kein Unterschied feststellbar, unter einer Radeon HD 3870 war die Direct3D10-Version sogar klar langsamer. Somit wurde technisch das Versprechen des Spieleentwicklers – welches ja auch allgemein ein Versprechen der Hardware-Hersteller und von Microsoft zum Thema Direct3D10 ist – zwar gehalten, aber rein praktisch ist der Effekt trotzdem null.

Womit wieder sowohl die Verfechter als auch die Skeptiker in diesem Fall recht haben: Direct3D10 ist – bei ansonsten gleicher Grafikqualität – schneller, ganz besonders wenn mit möglichst reinem Direct3D10-Code gearbeitet wird. Aber die Vorteile fließen vorwiegend in Richtung Prozessoren- und System-Leistung, nicht aber in Richtung der Grafikkartenleistung. Die PCGH nennt hier beispielsweise die geringere Anzahl von DrawCalls unter Direct3D10, mittels welcher die hohe Anzahl der darzustellenden Objekten an die Grafikkarte geschickt werden. Diese DrawCalls werden aber letztlich von der CPU veranlasst, die Grafikkarte kommt erst ins Spiel, wenn diese DrawCalls dann beim Grafikchip angekommen sind – und dort dauert das reine Rendering letztlich genauso lang, es ist schließlich weiterhin dieselbe Anzahl an Objekten dazustellen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Direct3D10 ist schneller als DirectX9 – aber primär zugunsten des Prozessors und nicht zugunsten der Grafikkarte. Dies kann interessant sein in Spielen, welche primär von der CPU-Leistung abhängen und auch ganz allgemein in den eher langsamen Szenen in ansonsten Grafikkarten-limitierten Spiel, weil diese eher langsamen Szenen gewöhnlich CPU-limitiert sind. In beiden Fällen dürfte man den Vorteil von Direct3D10 sogar ganz gern mitnehmen, insofern ist der Performance-Vorteil von Direct3D10 sicherlich nicht unter den Teppich zu kehren. Lösen kann man sich aber von der Vorstellung, Direct3D10 würde unter Grafikkarten-limitierten Szenarien dieselbe Grafikdarstellung beschleunigen können – hierfür kommt es immer noch auf die Hardware-Power der Grafikbeschleuniger an.

Wie Golem ausführen, liegt dem deutschen Bundestag nächste Woche eine Gesetzesänderung zur Abstimmung vor, nach welcher die Contentindustrie einen Auskunftsanspruch in Urheberrechtsfällen erhalten soll, ohne (wie bisher) den Weg über Strafanzeigen und damit die Staatsanwaltschaften gehen zu müssen. Allerdings scheint es wohl weiterhin einen Richtervorbehalt zu geben – auf der anderen Seite ist dieser in der Praxis wenig wert, denn dem Richter werden in solchen Fällen schließlich nur die "Beweise" der Klägerseite vorgelegt, eine Anhörung des Beschuldigten findet nicht statt. Zudem werden solcherart Prüfungen in aller Regel in Minuten abgehandelt, die Prüfung dürfte sich also eher darin erschöpfen, ob der Antrag formal korrekt gestellt wurde.

Auf der anderen Seite bedeutet dies aber auch, dass die beschuldigten Tauschbörsianer nicht mehr die volle Amtsgewalt staatlicher Ermittler fürchten müssen – welche schließlich bis Hausdurchsuchung und Beschlagnahme aller IT-Gerätschaften und Datenträger führen kann, was als Strafe durchaus schlimmer wahrgenommen werden kann als die letztlich in einem Gerichtsverfahren ausgesprochenen Geldstrafen. Dadurch, dass nun die Contentindustrie einen Auskunftsanspruch erhalten soll, bleiben die Fälle im Zivilrecht, was zumindestens Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme ausschließt. Allerdings bleibt der Punkt bestehen, dass wenn die Contentindustrie diesen Auskunftsanspruch erhält, sie ihre Bemühungen gegen über Tauschbörsianern wohl verstärken wird – mit den erwiesenen Nebenwirkungen, dass bei derart vielen Fällen eben auch Fehler passieren und völlig unbescholtene Bürger belangt werden.

Deshalb sollte man nach dem (voraussichtlichen) Zustandekommen dieses Gesetzes dann aber auch endlich einmal in die andere Richtung aktiv werden: Zum einen verdient das Zustandekommen der "Beweise" der Contentindustrie einer näheren Betrachtung, insbesondere weil es sich hierbei um die Grundlage von zehntausenden Fällen pro Jahr handelt. Hierbei müssen Unabhängigkeit und Nachprüfbarkeit sichergestellt werden – da geht es beispielsweise nicht, dass die "Beweiserhebung" von ausländischen Firmen vorgenommen wird oder aber das Fehler beim ISP bei der Herausgabe der IP-Adresse unbescholtene Bürger in den "Genuß" einer zivilrechtlichen Klage der Contentindustrie bringen, gegen welche man sich aufgrund der Beweishörigkeit der Richter faktisch nicht wehren kann.

Zum anderen aber verdient die Praxis einiger Anwaltskanzeleien nähere Beachtung, welche faktisch nur noch vom Versenden gleichaussehender Klageandrohnungen leben. Hier kann man durchaus die Frage aufstellen, wieso nur gegenüber Urheberrechtssündern das Gesetz verschärft werden soll – und Anwaltskanzleien, welche auf den Prinzipien ihres Berufsstandes munter herumtrampeln, noch nicht einmal die Möglichkeiten der schon bestehenden Gesetze zu spüren bekommen. Als Anregung kann hierbei durchaus ein aktueller Fall aus Frankreich dienen, wo laut Gulli eine besonders aggressive Abmahnanwältin ein halbjähriges Berufsverbot erhielt und zudem für immerhin zehn Jahre aus allen Berufsverbänden ausgeschlossen wurde. Diese Energie, welche derzeit in das Schließen von Lücken der Urheberrechtsgesetzgebung zugunsten der Contentindustrie gesteckt wird, ist sicherlich mindestens genauso angebracht beim Schutz des Normalbürgers vor Verfahren, wo man allein schon von der Masse des Verfahrensgegners erdrückt wird bzw. bewusst erdrückt werden soll.

Shortcuts: Grafikkarten-Hersteller Asus hat schon einmal die Ankündigung einer Radeon HD 3850 X2 gebracht, auch wenn ATI offiziell noch nichts hat verlauten lassen. Gemäß Asus wird die Karte exakt auf den Taktraten einer Radeon HD 3850 von 670/830 MHz laufen und sollte damit die Performance einer CrossFire-Kombination aus zwei solcher Karten erreichen. The Inquirer berichten von einem Marketing-PDF seitens Intel gegen AMDs TripleCore-Prozessoren. Darin rechnet Intel vor, dass die eigenen DualCore-Prozessoren schneller sein sollen als die TripleCore-Phenoms und dass AMD bei letztgenannten mit Prozessoren mit "defekten" Cores arbeiten würde. Leider liegt das komplette PDF nicht vor, im gewöhnlichen gibt so etwas Stoff für reichlich hitzige Diskussionen ;).

Wie Golem berichten, haben einige Internet Service Provider (ISPs) in den USA die Nutzungsgewohnheiten ihrer Kunden umfassend ausspioniert und protokolliert, um nachfolgend auf die Kunden maßgeschneiderte Werbung anbieten zu können. Dabei wurden die Nutzungsgewohnheiten zwar anscheinend nicht unter dem Realnamen der ISP-Kunden erhoben, nichtsdestotrotz geht solcherart Verhalten aber trotzdem gegen jegliche Datenschutznormen und widerspricht auch der Idee, unter welcher man einen Vertrag mit einem ISP abschließt. Und letztlich berichten nochmals Golem über eine Petition, welche den Filmemacher Uwe Boll auffordert, keine Computerspiele mehr zu verfilmen. Uwe Boll selber hat im übrigen angekündigt, bei einer Million Unterschriften diesem Ansinnen nachzukommen – was bei entsprechender Medienöffentlichkeit durchaus erreichbar scheint: Denn zum Zeitpunkt der Golem-News waren es 30.000 Unterschriften, einen Tag später sind nunmehr schon 90.000 geworden.